Der Begriff der Sanierung beschreibt im Bauwesen eine Reihe von Maßnahmen, die die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks zum Ziel haben , um Bauschäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. Die Werterhaltung der Bausubstanz steht dabei im Vordergrund. Ein heute wichtiges Teilgebiet ist die energetische Sanierung. Für behinderten- und altengerechtes Wohnen bzw. Arbeiten kann das barrierefreie Bauen Ziel einer Teilmodernisierung sein.

Bei der (energetischen) Sanierung von Baudenkmälern sind die Anforderungen des Denkmalschutzes zu beachten. Die Untere Denkmalbehörde ist bei allen Eingriffen in das Baudenkmal der direkte Ansprechpartner. Gemeinsam mit dem ausführenden Planungsbüro werden Maßnahmen der  substanzerhaltenden Sanierung und der reversiblen Restaurierung festgelegt.

Ziel einer Sanierung ist die Wiederherstellung eines standsicheren, gebrauchstauglichen und zweckbestimmt nutzbaren Zustands. Die verwertbare Bausubstanz definiert sich hierbei maßgeblich über die ursprüngliche Baustoffqualität und die Sorgfalt der Ausführung. Sie kann mit geeigneten Verfahren der Bauzustandsanalyse und der Baudiagnostik ermittelt werden. Die detaillierte und sorgfältige Voruntersuchung (Bauaufnahme) benennt dabei die Schadensbilder, klärt die Schadensursachen und schlägt geeignete Sanierungsmaßnahmen vor. Das Sanierungskonzept wird im Zusammenhang des gesamten Gebäudes erstellt und bildet den Leitfaden für die nachfolgende Sanierungsplanung.

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