Honorar nach der HOAI (Architektenplanungen)

Grundlage für alle planerischen Leistungen und die Honorarberechnung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweiligen, aktuellen Fassung (derzeit 2013) für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“. Die HOAI ist auch anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Sie gilt immer dann, wenn in Deutschland von Ingenieuren und Architekten Planungsleistungen erbracht werden, die den Leistungsbildern der einzelnen Leistungsphasen entsprechen. Alle Architekten arbeiten somit auf der gleichen Honorarbasis.

Die Honorarberechnung gemäß der HOAI erfolgt automatisch auf der Grundlage der „anrechenbaren Netto-Baukosten“ nach folgenden Kriterien (Parametern), die auch im Honorarangebot zu einem Bauvorhaben benannt werden.

  • dem Umfang der beauftragten/erbrachten Leistungen des Planers (Leistungsbild gemäß der Leistungsphasen (Lph 1-9)
  • den anrechenbare Netto-Baukosten des Objekts: Kostengruppe 300 Bauwerk | Baukonstruktion + KG 400: Bauwerk | Technische Anlagen (Kostengruppen DIN 276)
  • falls beauftragt: die anrechenbaren Netto-Baukosten der Kostengruppen 200 (Herrichten und Erschließen) / Kostengruppe 500 (Aussenanlagen) / Kostengruppe 600 (Ausstattung und Kunstwerke)
  • Beim Bauen im Bestand: die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz
  • der Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist (Honorarzone 1-5)
  • dem vereinbarten Honorarsatz, zwischen Mindest- und Höchstsatz
  • der den Leistungen zugeordneten Honorartafel der HOAI (Honortafel 2013)
  • Beim Bauen im Bestand: ein Umbauzuschlag für den erhöhten Bearbeitungsaufwand von 20% (gilt automatisch) bis 33% auf das Netto-Honorar
  • den Nebenkosten, prozentual/pauschal vereinbart, zwischen 7%-10% (Darin enthalten alle Fahrkosten, Aufwand für auswärtige Termine, Reproduktionskosten, Kommunikationskosten etc.)
  • der MwSt., derzeit 19%

Honorare außerhalb der HOAI (Beratungen / gutachterliche Leistungen / Planungsleistungen auf Stundenbasis)

Honorare für sonstige Beratungs- oder gutachterliche Leistungen sowie für eingeschränkte planerische Leistungen können frei vereinbart werden. Wir erstellen Ihnen dazu nach einem Vorgespräch und Klärung des Bearbeitungsumfanges ein Pauschalangebot oder berechnen ein Honorar auf Stundenbasis. Die folgenden Honorarsätze und Nebenkosten beziehen sich z.B. auf Standardsituationen :

  • der Immobilienkaufberatung
  • der Immobilienberatung
  • der Bauberatung
  • „Besondere Leistungen“ (Anlage 10, HOAI) im Zusammenhang mit der Durchführung eines Bauvorhabens, die über das Leistungsbild einer Leistungsphase hinausgehen, werden separat und zusätzlich zum Honorar nach HOAI berechnet. Dazu zählen z.B. die Bauaufnahme, das Bauaufmaß, das Anfertigen von Bestandszeichnungen, die Bauvoranfrage etc.

 

  • Honorar Vor-Ort-Termin (bis zu 3 Std.) :            €  390,00 inkl. MwSt. 19%
  • jede weitere Stunde                                           €  130,00 inkl. MwSt. 19%
  • je angefangener 1/4 Std                                    €    35,00 inkl. MwSt. 19%
  • weiterführende Arbeiten auf Stundenbasis :     €  130,00 inkl. MwSt. 19%
  • Fahrtkosten, pro km                                                0,70 inkl. MwSt. 19%
  • Fahrzeit, pro Stunde                                          €    70,00 inkl. MwSt. 19%