Bauen im Bestand bietet Ihnen die Gelegenheit, mit zeitgenössischer Architektur in einem historischen Kontext eine Wohn- und Arbeitsumgebung von hoher Individualität in gewachsener Umgebung entstehen zu lassen. Altes soll nach Möglichkeit respektvoll erhalten bleiben – Neues soll eindeutig erkennbar sein. Das erfordert vertiefte Kenntnisse historischer Baukonstruktionen, der Baustoffkunde und der Bauphysik, die die Entwicklung fachgerechter und langfristig wertsteigernder Baudetails garantieren.

Bereits beim Kauf der Immobilie solllte deshalb eine detaillierte Bewertung des Erhaltungszustandes und des Sanierungsaufwandes vorgenommen werden. Auch die baukonstruktiven sowie bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten müssen vor Kauf geprüft und mit dem beabsichtigen Vorhaben zur Deckung gebracht werden können. Ausgangspunkt ist dabei immer das in enger Zusammenarbeit mit Ihnen entwickelte Nutzungskonzept und das zur Verfügung stehende Budget.

pickartzarchitektur bietet Ihnen die kompletten Architektenleistungen gemäß der HOAI für die Realisierung Ihres Bauvorhabens im Bestand und der energetischen Sanierung nach den Anforderungen der KfW-Förderprogramme.


 

Bauen im Bestand gliedert sich auf in:

Der Umbau (Link)

Der Umbau von Altbauten und historischen Immobilien setzt Kenntnisse typischer Baukonstruktionen und der Baustoffe der jeweiligen Bauepoche voraus. Eingriffe in die Statik des Bauwerks werden so möglich und schaffen zeitgemäße Raumproportionen und die Möglichkeit neuer Lichtführungen. Bestehende Bauschäden | Feuchteschäden  müssen fundiert und nachhaltig behoben werden. Die Erneuerung der Haustechnik einschließlich der Heizungsanlage ist meistens unumgänglich und wird im Zusamenhang mit der energetischen Sanierung des Gebäudes auf einen zeitgemäßen Energieverbrauch geplant. Die Maßnahmen der Gebäudedämmung müssen fachgerecht und bauphysikalisch korrekt geplant auf die jeweilige Bausubstanz des Altbestandes abgestimmt werden. Eine wesentliche Voraussetzung  ist eine detaillierte Bauaufnahme, die den Ist-Zustand erfasst und darstellt und die Anfertigung aktueller Bestandszeichnungen als Grundlage weitergehender Planungen.

Die Erweiterung

Mit dem Umbau eines Bestandsgebäudes kann die Planung einer Erweiterung verbunden sein. Die bau- und planungsrechtlichen Möglichkeiten in der individuellen Grundstückssituation können bereits vor dem Kauf des Objektes realistisch eingeschätzt und mit den Baubehörden abgestimmt werden. Die Ausnutzung des Grundstücks -der überbaubare Grundstücksteil gemäß dem B-Plan-, die Vorgaben der BauNVO (Baunutzungsverordnung) und der Abstand zu den Grundstücksgrenzen spielen hierbei eine entscheidende Rolle und müssen planerisch rechtzeitig bedacht werden.

Die Umnutzung (Link)

Dachgeschosse, Scheunen, Stallgebäude oder Industriegebäude bieten ungewöhnliche Raumzusammenhänge für eine individuelle Wohnnutzung. Die Umnutzung dieser Gebäudeteile, die ursprünglich nicht zu Wohnzwecken dienten, muss frühzeitig untersucht werden – möglichst vor dem Immobilienkauf. Sie ist bauantragspflichtig und abhängig von bau- und planungsrechtlichen Vorgaben. Grenzständige Gebäude unterliegen ggf. erhöhten Anforderungen, die den Brand- und Schallschutz betreffen und die Einschränkungen des Wärmeschutzes und der Belichtung des Gebäudes bedeuten können. Die Statik des Bestandsgebäudes muß auf die neuen, erhöhten Anforderungen aus einer Umnutzung abgestimmt werden. Umfangreiche Eingriffe in die Bausubstanz oder der Abriss von Gebäudeteilen müssen mit dem Bestandsschutz in Übereinstimmung gebracht werden. Immobilien im Aussenbereich unterliegen ggf. Nutzungs- und Veränderungsbeschränkungen nach §35 BauGB. Dies sollte bereits in einer umfassenden Immobilienkaufberatung geprüft werden.

Die (energetische) Sanierung (Link)

Die Sanierung von Bauwerken bedeutet heute in erster Linie die energetische Sanierung, die mit einem Konzept für die Gebäudedämmung und der Erneuerung der Haustechnik den Energieverbrauch des Gebäudes deutlich senken soll. Auch wird die Nutzbarkeit des Gebäudes erhöht oder in Teilbereichen erst ermöglicht, wenn Dämmmaßnahmen einen zeitgemäßen Wohnstandard mit einem behaglichen Raumklima schaffen. Undichtigkeiten der Gebäudehülle, Zugerscheinungen und sog. „Wärmebrücken“, an denen potentiell Schimmel entstehen kann, werden im Zuge der energetischen Sanierung beseitigt. Bei historischen Bauten, Fachwerk- und Bruchsteinbauten geht oft eine Instandsetzung der tragenden Bausubstanz voraus, bei der auch Bauschäden und Feuchteschäden behoben werden.

Die (denkmalgerechte) Sanierung | Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude bieten neben steuerlichen Vorteilen eine besondere, historisch wertvolle Bausubstanz. Deren Erhalt und Veränderung bedarf der Zustimmung der Denkmalbehörden, die möglichst frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden sollte. Wir erstellen ein bauwerksgerechtes Sanierungskonzept, in dem die behördlichen Auflagen und die gewünschten baulichen Maßnahmen umgesetzt werden können. Die Kenntnis traditioneller, handwerklicher Restaurierungsmethoden und ausgewählter Baustoffe garantieren eine hohe Akzeptanz des vorgeschlagenen Konzeptes. Wir sind erfahren in der Auslegung dieser Vorgaben und der behördlichen Abstimmung.


pickartzarchitektur ist als Architekturbüro spezialisiert auf die Belange von Bauvorhaben im Bestand. Wir sind in Fragen der energetischen Sanierung von Altbauten und historischen Bauten kompetente und erfahrene Ansprechpartner und Berater. Will Pickartz ist als Gebäudeenergieberater|BAFA zugelassen und in der Liste der Energie-Effizienz-Experten|dena eingetragen.

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