KfW-/BEG-Förderprogramme

Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung und für energieeffiziente Neubauten werden vom Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW / KfW-Bank)  bezuschusst oder mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.

Ablauf KfW-/BEG-Förderung:

Alle Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn beantragt und von einem Qualifizierten Sachverständigen aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten | dena-Liste geplant, begleitet und dokumentiert werden. Alle Maßnahmen sind programmspezifisch gemäß den jeweiligen „Technischen Mindestanforderungen“ (KfW-Anlage) zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.

  • 1a) Initialberatung mit Ortstermin: optional für den Interessenten. Objektspezifische Beratung zur Auswahl eines geeigneten KfW-Förderprogrammes im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Neubau- oder Sanierungsvorhaben.
  • 1b.) Antragsstellung: Online-Bestätigung zum Antrag durch den Qualifizierten SV.
  • 2.) Antragsbearbeitung:
  • 3.) Antragsbestätigung: Online-Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme durch den Qualifizierten SV.
  • 4.) Dokumentation für den Bauherren (Leistungen des Qualifizierten SV)
  • vollständige Dokumentation des rechnerischen Effizienzhausnachweises gemäß §3 EnEV oder vereinfachter Nachweis nach Referenzwerten (nur KfW-Effizienzhaus-55) inkl. detaillierter U-Wert-Berechnungen für die einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle und des vorhandenen/geplanten anlagentechnischen Systems.
  • kompletter Plansatz des KfW-Effizenzhauses (Grundrisse, Ansichten Schnitte, Lageplan) mit Kennzeichnung der thermiaschen Gebäudehülle
  • alle erforderlichen Nachweise (programmabhängig, nach Bedarf) gemäß den jeweiligen „Technischen Mindestanforderungen“, wie unter 2e.)
  • Energieausweis nach Bedarf nach Abschnitt 5 EnEV für fertig gestellte Gebäude.
  • 5.) KfW-Baubegleitung (optional): Bei Inanspruchnahme von KfW-Mitteln für das energieeffiziente Sanieren von Bestandsimmobilien kann auch ein Zuschuss für die Baubegleitung von bis zu 4.000 Euro beim KfW beantragt werden.

BMWi-/BAFA-Förderprogramme

Das BMWi/BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Energie) fördert und bezuschusst die energetische Sanierung von Gebauden und der Anlagentechnik mit diversen Programmen:

  • Die Gebäudeenergieberatung (GEB) als Vor-Ort Beratung und planerische Vorleistung zur energetischen Sanierung eines Gebäudes (Sanierungskonzept).
  • Die GEB ist eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Programme, wenn ein Neubau oder die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beabsichtigt ist. Für die Beantragung und Durchführung ist ein beim BAFA registrierter Energieberater bzw. ein bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) registrierter Qualifizierter Sachverständiger notwendig.
  • Heizen mit Erneuerbaren Energien (BAFA-Link)
  • Die geförderten Maßnahmen können überwiegend vom Antragsteller direkt beantragt werden. Vereinzelt ist auch die Beteiligung eines BAFA-Energieberaters / eines Qualifizierten Sachverständigen der dena-Liste Voraussetzung. Die Inanspruchnahme einer Fördermaßnahme sollte vorher im Detail und nach aktueller Lage geklärt werden, z.B. :
  • Heizungsoptimierung
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) zum Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems
  • Erstmaliger Einbau oder Austausch von umweltschonenden Heizungssystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe (Pellet, Hackschnitzel, Scheitholzvergaser)
  • Nachträgliche Optimierung geförderter Anlagen
  • Einbau von Solarthermieanlagen
  • Einbau von Wärmepumpen

Sie planen/suchen:

  • die energieeffiziente Sanierung eines Altbaus | historischen Altbaus | Fachwerkhauses | Bruchsteinhauses
  • einen Neubau nach KfW-Effizienhausstandard
  • eine Gebäudeenergieberatung nach Bafa-Richtlinien | mit Bafa-Zuschuss
  • eine Fördermittelberatung zu KfW-Förderprogrammen + KfW-Zuschüssen

Vorleistungen | Grundlagenermittlung

  • Technische und konstruktive Bestandsaufnahmen | Bauschadensermittlung
  • Bauzustandsanalyse | Schadenskartierungen
  • Bauaufmaß | Anfertigung aktueller Bestandspläne
  • Koordinierung von Fachingenieuren, Sachverständigen, Gutachtern, nach Bedarf
  • Abstimmung der Behörden (Denkmalschutz)

Beratungsleistungen

  • Bauberatung (3 Std.) als Vor-Ort-Termin mit kompletter Objektbegehung
  • Auswahl/Koordination des Qualifizierten Sachverständigen/Energiebüros für die Antragsbearbeitung

Planungsleistungen

  • Architektenleistungen/Architekturplanung und -realisierung (Leistungsphase 1-8 HOAI)
  • Vorbemessung von Bauteilkonstruktionen zur energetischen Sanierung
  • Maßnahmen nach §9 Denkmalschutzgesetz NRW
  • KfW-Förderprogrammkoordinierung

pickartzarchitektur ist als Architekturbüro spezialisiert auf die Belange von Bauvorhaben im Bestand. Wir sind in Fragen der energetischen Sanierung von Altbauten und historischen Bauten kompetente und erfahrene Ansprechpartner und Berater.

  • Nutzen Sie dazu das Angebot unserer detaillierten Bauberatung

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