KfW-/BEG/BAFA-Förderprogramme

Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung und für energieeffiziente Neubauten werden mit zahlreichen Förderprogrammen unterstützt.

Ablauf KfW-/BEG-Förderung:

Alle Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn beantragt und von einem Qualifizierten Sachverständigen (QSV) aus der Liste der Energie-Effizienz-Experten | dena-Liste geplant, begleitet und dokumentiert werden. Alle Maßnahmen sind programmspezifisch gemäß den jeweiligen „Technischen Mindestanforderungen“ (KfW-Anlage) zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Der QSV informiert auch über die aktuellen Förderprogramme der KfW-Bank/der BEG/des BAFA. Der QSV kann auf Wunsch von pickartzarchitektur empfohlen werden.

  • 1a) Initialberatung mit Ortstermin: optional für den Interessenten. Objektspezifische Beratung zur Auswahl eines geeigneten KfW-Förderprogrammes im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Neubau- oder Sanierungsvorhaben.
  • 1b) z. Zt. (2024) Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) als Voraussetzung für die INanspruchnahme bestimmter Förderprogramme
  • 1c.) Antragsstellung: Online-Bestätigung zum Antrag durch den Qualifizierten SV.
  • 2.) Antragsbearbeitung:
  • 3.) Antragsbestätigung: Online-Bestätigung nach Durchführung der Maßnahme durch den Qualifizierten SV.
  • 4.) Dokumentation für den Bauherren (Leistungen des Qualifizierten SV)
  • vollständige Dokumentation des rechnerischen Effizienzhausnachweises gemäß §3 EnEV oder vereinfachter Nachweis nach Referenzwerten (nur KfW-Effizienzhaus-55) inkl. detaillierter U-Wert-Berechnungen für die einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle und des vorhandenen/geplanten anlagentechnischen Systems.
  • kompletter Plansatz des KfW-Effizenzhauses (Grundrisse, Ansichten Schnitte, Lageplan) mit Kennzeichnung der thermiaschen Gebäudehülle
  • alle erforderlichen Nachweise (programmabhängig, nach Bedarf) gemäß den jeweiligen „Technischen Mindestanforderungen“, wie unter 2e.)
  • Energieausweis nach Bedarf nach Abschnitt 5 EnEV für fertig gestellte Gebäude.
  • 5.) KfW-Baubegleitung (optional): Bei Inanspruchnahme von KfW-Mitteln für das energieeffiziente Sanieren von Bestandsimmobilien kann auch ein Zuschuss für die Baubegleitung beim KfW beantragt werden.

Sie planen/suchen:

  • die energieeffiziente Sanierung eines Altbaus | historischen Altbaus | Fachwerkhauses | Bruchsteinhauses
  • einen Neubau nach KfW-Effizienhausstandard
  • eine Gebäudeenergieberatung nach KfW-/BEG-/BAFA-Richtlinien
  • eine Fördermittelberatung zu KfW-/BEG-/BAFA-Förderprogrammen

Vorleistungen | Grundlagenermittlung

  • Technische und konstruktive Bestandsaufnahmen | Bauschadensermittlung
  • Bauzustandsanalyse | Schadenskartierungen
  • Bauaufmaß | Anfertigung aktueller Bestandspläne
  • Koordinierung von Fachingenieuren, Sachverständigen, Gutachtern, nach Bedarf
  • Abstimmung der Behörden (Denkmalschutz)

Beratungsleistungen

  • Bauberatung (3 Std.) als Vor-Ort-Termin mit kompletter Objektbegehung
  • Auswahl/Koordination des Qualifizierten Sachverständigen/Energiebüros für die Antragsbearbeitung

Planungsleistungen

  • Architektenleistungen/Architekturplanung und -realisierung (Leistungsphase 1-8 HOAI)
  • Vorbemessung von Bauteilkonstruktionen zur energetischen Sanierung
  • Maßnahmen nach §9 Denkmalschutzgesetz NRW
  • KfW-Förderprogrammkoordinierung

pickartzarchitektur ist als Architekturbüro spezialisiert auf die Belange von Bauvorhaben im Bestand. Wir sind in Fragen der energetischen Sanierung von Altbauten und historischen Bauten kompetente und erfahrene Ansprechpartner und Berater.

  • Nutzen Sie dazu das Angebot unserer detaillierten Bauberatung

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