Historische Immobilien
Für den Begriff „Historische Immobilie“ gibt es keine konkrete Definition. Gemeint ist hier ein Bauwerk als typischer Repräsentant einer bestimmten Epoche, charakterisiert durch formale oder konstruktive Merkmale, die als typisch für die Baukultur und die Regeln der Baukunst der jeweiligen Epoche gelten dürfen. Viele der historischen Immobilien dürften prinzipiell auch denkmalwürdig sein.

Für den Umbau, die Umnutzung und die Sanierung dieser Immobilien ist die Kenntnis der jeweiligen „Regeln der Baukunst / der Bautechnik“ unerlässlich. Für jede Baualtersklasse lassen sich typische konstruktive Merkmale und Baumaterialien in Form, Abmessung und Qualität definieren. Sie sind bei der Bewertung der Bausubstanz eine wichtige Orientierung und dienen der gezielten Suche nach Alterungsspuren und verdeckten Schäden. Auch die Optionen für größere konstruktive Eingriffe in das statische Gefüge und den damit verbundenen Kosten können mit diesem Wissen besser eingeschätzt werden.

 

Denkmalgeschützte Immobilien
Denkmalgeschütze Gebäude können Einzeldenkmale oder Ensembles sein. Auch in der unmittelbaren Umgebung (Denkmalzone) eines solchen Denkmals können Bauwerke bestimmten Anforderungen des Denkmalschutzes ausgesetzt sein, ohne selbst deklariertes Denkmal sein zu müssen. Die Denkmalpflege unterliegt der Kulturhoheit der Länder und wird von der Unteren oder Oberen Denkmalschutzbehörde wahrgenommen. Die Inventarisierung und Erfassung erfolgt in Listen und Büchern ist weitestgehend öffentlich einsehbar sind (Denkmallisten der Gemeinden/Kreisstädte).

Der Umfang der denkmalwerten Bausubstanz und der Umgang mit dieser ist bei Eingriffen und grundsätzlichen Veränderungen mit den Denkmalschutzbehörden frühzeitig im Detail abgestimmt werden. Mögliche Einschränkungen für den Umbau und die beabsichtigte Umnutzung sollten bereits vor dem Kauf der Immobilie bekannt sein.