Die Energieberatung | Gebäudeenergieberatung (GEB) vor Ort soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessern können. Eine GEB als „Vor-Ort-Beratung“ wird deshalb vom Bund gefördert. Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) übernimmt bis zu 60% der Beratungskosten in Form eines Zuschusse direkt an den Energieberater. Fachlich qualifizierte und unabhängige Energieberater für die „Vor-Ort-Beratung“  und Qualifizierte Sachverständige für eine von der KfW geförderte Planung und Baubegleitung energetischer Sanierungsvorhaben sind bundesweit zu finden in der Liste der dena (Deutsche Energie-Agentur) unter www.energie-effizienz-experten.de

GEB-Inhalte

  • Die Gebäudeenergieberatung (GEB) ist eine umfassende Gebäudeanalyse, die den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes beschreibt. Nach Aufnahme und Eingabe der Gebäudedaten wird mit einer BAFA-autorisierten Software der aktuelle Energieverbrauch im unsanierten Zustand berechnet. Vergleichend dazu wird in der anschließenden Simulation die Energieeinsparung verschiedener Dämmvarianten beschrieben und berechnet, unter Berücksichtigung einer neuen Heizungsanlage, regenerativer Energieerzeuger oder dem Einbau neuer Fenster. Das Rechenprogramm erstellt dazu ein virtuelles „Referenzgebäude“ zum Bestandsgebäude und berechnet zwei neue Referenzwerte, die bei der Sanierung erreicht werden müssen: den Ht-Wert und den Qp-Wert. Das Ergebnis wird als Beratungsbericht  in Form einer ausführlichen Dokumentation (ca. 90 Seiten) vorgelegt.
  • Die Gebäudeenergieberatung (GEB) ist eine notwendige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Programme, wenn ein Neubau oder die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beabsichtigt ist. Für die Berechnung zum Nachweis des energetischen Niveaus eines KfW-Effizienzhauses sind die Bilanzierungsvorschriften des §3, Absatz 1-3 der EnEV  anzuwenden. Diese sind nach der DIN V 18599:2011-12 ausschließlich mit zugelassenen Softwareprogrammen und deren Folgeversionen durchzuführen, die unter dem folgenden Link aufgeführt sind.

GEB-Zuschussvoraussetzungen:

  • Zielgruppe:
  • Haus- und Wohnungseigentümer | Wohnungseigentümergemeinschaften | Mieter und Pächter | rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen) | Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
  • Fördervoraussetzungen:
  • Das Gebäude steht in Deutschland | Der Bauantrag wurde bis zum 31. Januar 2002 gestellt | Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen (kein Ferienhaus)
  • Die GEB als KfW-bedingte Vorleistung für den Neubau von KfW-Effizienzhäusern ist nicht förderfähig.
  • Das vom BAFA bezuschusste förderfähige Sanierungskonzept kann:
    1. die zeitlich zusammenhängende Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus bedeuten (Komplettsanierung) oder
    2. eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
  • Förderhöhe:
  • ein Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
  • Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
  • Der Zuschuss wird direkt an den Berater ausgezahlt.
  • Der Zuschuss kann auch gezahlt werden, wenn die Beratung aus anderen öffentlichen Mitteln (z. B. der Länder oder Kommunen) finanziert wird; die Förderung insgesamt darf dabei aber 90 % der Honorarkosten nicht übersteigen: eine zusätzliche Förderung der Vor-Ort-Beratung mit Landes- oder kommunalen Mitteln ist zulässig, sofern Sie mindestens einen Eigenanteil von 10 % des Beratungshonorars tragen. Ausgeschlossen ist eine Förderung allerdings, wenn auch Mittel aus anderen Beratungsprogrammen des Bundes in Anspruch genommen werden; in diesem Fall besteht ein Kumulierungsverbot.

GEB-Ablauf des Förderverfahrens:

  • Sie beauftragen einen Qualifizierten Sachverständigen (QSV) aus der Liste der „Energie-Effizienz-Experten“ (dena-Liste) mit der Durchführung einer Vor-Ort-Beratung. Der QSV dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
  • Der QSV hat nun maximal sechs Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern. Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der QSV eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
  • Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der QSV noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen, die mit der Rechnung und dem Beratungsbericht dem BAFA zur Prüfung vorgelegt wird. Zuletzt wird der Zuschuss an den QSV direkt ausgezahlt

pickartzarchitektur ist als Architekturbüro spezialisiert auf die Belange von Bauvorhaben im Bestand. Wir sind in Fragen der energetischen Sanierung von Altbauten und historischen Bauten kompetente und erfahrene Ansprechpartner und Berater.

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