Die Energetische Sanierung bezeichnet in der Regel die Modernisierung eines Gebäudes zur Verringerung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung. Neben der Energieeinsparung dient sie der Erhaltung des Bauwerks. Die gesetzlichen Vorschriften der EnEV (Energieeinsparverordnung) und des EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) in der jeweils aktuellen Form legen den Standard für diese Sanierungsmaßnahmen verbindlich fest.

Bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen bildet eine detaillierte Bestandsaufnahme die Grundlage für die nachfolgenden Planungen. Bauschäden werden analysiert und bauwerksgerecht nachhaltig behoben. Die baukonstruktive und bauphysikalische Stimmigkeit der gewählten Maßnahmen ist die Voraussetzung einer wertsteigernden Bauwerkssanierung. Ausgangspunkt ist dabei immer das in Abstimmung mit Ihnen entwickelte Sanierungs- oder Nutzungskonzept und das zur Verfügung stehende Budget.


Die Ziele der energetischen Sanierung

  • Verringerung des Gebäude-Endenergieverbrauchs (Heizung, Warmwasser, Lüftung) durch eine verbesserte Gebäudedämmung und eine darauf abgestimmte Anlagentechnik.
  • Verringerung des Primärenergiebedarfs durch Verwendung regenerativer Energien
  • Vermeidung / Beseitigung von Wärmebrücken: an besonders kalte Stellen der Baukonstruktion wird der „Taupunkt“ unterschritten – dort kondensiert die warmfeuchte Raumluft. Sammelt sich das Kondensat ohne ausreichende Möglichkeit zur Abtrocknung, kann an solchen dauerfeuchten Stellen Schimmel, tieirischer oder pflanzlichen Schädlingsbefall (Pilze, Hausschwamm, Anobienbefall) und Vermorschung von Holzbauteilen entstehen.
  • Vermeidung von ungeplanter Konvektion durch Gebäudundichtigkeiten (Ritzen, Spalte) mit Kondensatausfall und Zuglufterscheinungen.
  • Erhöhung der Gebäudenutzbarkeit: Die innere Oberflächentemperatur der Außenwände wird durch die zusätzliche Gebäudedämmung angehoben ; das subjektive Empfinden der „Behaglichkeit“ wird gestärkt – eine physiologisch bedeutsame Raumqualität. Manche Gebäudeteile werden so erst für heutige Wohnzwecke nutzbar.

Die Vorgehensweise (Sanierungskonzept)

Die energetische Sanierung muss immer im Gesamtzusammenhang des Gebäudes geplant und realisiert werden. Die Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung), die Dämmung der Gebäudehülle und die Erneuerung der Fenster werden in einem Sanierungskonzept eines unabhängigen Fachplaners aufeinander abgestimmt. Die Effizienz und die bauphysikalische Stimmigkeit der Einzelmaßnahmen wird so gewährleistet – Bauschäden werden vermieden . Für die energetische Sanierung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden gibt es ggf. Ausnahmen von den Anforderungen der EnEV. Die Einzelmaßnahmen des Konzeptes müssen hierbei besonders sorgfältig auf das jeweilige Objekt substanzgerecht und nachhaltig schadensfrei abgestimmt werden. Dies gilt besonders für Fachwerkbauten. Das Sanierungskonzept berücksichtigt

  • die bau- und planungsrechtliche Situation des Objekts (Grenzbebauung)
  • Anforderungen des Denkmalschutzes
  • die vorgeschaltete Behebung von Bauschäden (Feuchteschäden, fehlende Bauwerksabdichtung, Fundamentierung, Substanzverlust)
  • individuelle und objektbezogene Lösungen der Gebäudedämmung (Bauteilaufbauten, Materialien, Innen-, Aussen- oder Kerndämmung)
  • die vorhandene Bausubstanz (Fachwerk, Bruchstein, Holzbau, Massivbau) und die spezifischen Roh- und Ausbaukonstruktionen der jeweiligen Baualtersklasse
  • individuelle und objektbezogene Lösungen der Haustechnik (Energieform, Wärmeerzeuger, Wärmespeicherung, Wärmeverteilung, Wärmerückgewinnung, Lüftung, Kühlung)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) | das Erneuerbare Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG)

  • Die derzeitig gültige EnEV vom 01.01.2016 definiert den Standard der Gebäudedämmung und –temperierung bei Neubauten und bei energetischen Sanierungen. Der Dämmwert der wärmeübertragenden Bauteile (Bodenplatten / Decken  / Aussenwände/Dächer / Fenster) und die zulässigen Energieverluste (Transmissionswärmeverlust = Ht-Wert) werden darin vorgegeben. Sie ist eine gesetzliche Vorschrift und muss auf das jeweilige Bau- oder Sanierungsvorhaben passend angewendet werden. Für den Käufer einer Bestandsimmobilie gelten zudem die sog. „Nachrüstverpflichtungen“
  • Das derzeit gültige EEWärmeG definiert den Anteil regenerativer Energie bei der Gebäudetemperierung, der als Wert in die Berechnung des Primärenergie-bedarfs (= Qp-Wert) eingeht. Beide Werte sind für die energetische Sanierung wichtige Kenngrößen

Die Gebäudeenergieberatung (GEB) 

Die Gebäudeenergieberatung (GEB) ist eine umfassende technische Gebäudeanalyse, die den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes beschreibt und Varianten der energetischen Sanierung berechnet. Sie liefert den rechnerischen Nachweis des Energiestandards nach Sanierung und kann ggf. vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bezuschusst werden. Sie ist eine notwendige Voraussetzung zur Nutzung von KfW-Förderprogrammen mit dem Ziel eines KfW-Effizienzhauses im Bestand oder als Neubau.

KfW-/BEG-Förderprogramme

Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung und für energieeffiziente Neubauten werden vom Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW / KfW-Bank) über zahlreiche Programme bezuschusst oder mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Alle Maßnahmen müssen vor Ausführungsbeginn beantragt und von einem Qualifizierten Sachverständigen (Energie-Effizienz-Experten | dena-Liste) geplant, begleitet und dokumentiert werden. Bei Inanspruchnahme von KfW-Mitteln für das energieeffiziente Sanieren von Bestandsimmobilien kann auch ein Zuschuss für die Baubegleitung von bis zu 4.000 Euro bei der KfW beantragt werden.

Sie planen/suchen:

  • die energetische Sanierung eines Altbauts | historischen Altbaus | Fachwerkhauses | Bruchsteinhauses
  • einen Neubau nach KfW-Effizienhausstandard
  • eine Gebäudeenergieberatung nach Bafa-Standard | mit Bafa-Zuschuss
  • eine Fördermittelberatung zu KfW-Förderprogrammen + KfW-Zuschüssen
  • einen Energieausweis nach Bedarf für Wohngebäude

Vorleistungen | Grundlagenermittlung

  • Technische und konstruktive Bestandsaufnahmen | Bauschadensermittlung
  • Bauzustandsanalyse | SchadenskartierungeBauaufmaß | Anfertigung aktueller Bestandspläne
  • Koordinierung von Fachingenieuren, Sachverständigen, Gutachtern, nach Bedarf
  • Abstimmung der Behörden (Denkmalschutz)

Beratungsleistungen

  • Bauberatung (3 Std.) als Vor-Ort-Termin mit kompletter Objektbegehung
  • Gebäudeenergieberatung (GEB) nach BAFA-Standard, inkl. Dokumentation
  • Beratung zu den BAFA- / KfW-Förderprogrammen

Planungsleistungen

  • ArchitektenleistungenArchitekturplanung und -realisierung (Leistungsphase 1-9 HOAI)
  • Maßnahmen nach §9 Denkmalschutzgesetz NRW
  • Beantragung, Überwachung, Dokumentation von BAFA-/KfW-Förderprogrammen + KfW-Zuschüsse
  • KfW-Baubegleitung (Programm 431)
  • Ausstellen von Energieausweisen nach Bedarf

pickartzarchitektur ist als Architekturbüro spezialisiert auf die Belange von Bauvorhaben im Bestand. Wir sind in Fragen der energetischen Sanierung von Altbauten und historischen Bauten kompetente und erfahrene Ansprechpartner und Berater.

  • Nutzen Sie dazu das Angebot unserer detaillierten Bauberatung

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